stakoeln-bezirk

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln  ist identisch mit dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Er umfasst die Stadtgebiete von Köln und Leverkusen, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie Teile des Oberbergischen Kreises mitsamt der zugehörigen Städte und Gemeinden.

 

 

Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Köln ist

die Generalstaatsanwaltschaft in Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

 

Zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption sind bei der Staatsanwaltschaft Köln Schwerpunktabteilungen eingerichtet. Diese Abteilungen gibt es auch bei den Staatsanwaltschaften in Bielefeld, Düsseldorf und Bochum. Die Zuständigkeit in den Abteilungen richtet sich nicht nach den Landgerichtsbezirken, sondern es erfolgt eine Einzelzuweisung von Verfahren durch den jeweiligen Generalstaatsanwalt