Staatsanwaltschaft Köln

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Aufgaben

Die Staatsanwaltschaften in der Justiz sind selbständige Behörden
Bücher -Strafprozessordnung und der Staatsanwalt

Staatsanwaltschaften gehören weder zur rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Artikel 92 Grundgesetz (GG) noch zu den klassischen Verwaltungsbehörden. Sie sind als Justizbehörden anzusehen. Einerseits sind sie ein selbständiges Organ der Strafverfolgung, andererseits der Aufsicht und Weisung der vorgesetzten Dienststelle unterstellt (sogenanntes externes Weisungsrecht).

 

Weitere Informationen finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen in der Rubrik Gerichte und Behörden externer Link, öffnet neues Browserfenster unter dem Stichwort: "Staatsanwaltschaft" externer Link, öffnet neues Browserfenster

 

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