Sicherheitsschleuße
Sicherheitsmaßnahmen im Dienstgebäude

Zu den Sicherheitsmaßnahmen in dem Dienstgebäude gehört auch eine Gepäck- und Personenkontrolle am Eingang. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis und - soweit vorhanden - alle weiteren Unterlagen (Anschreiben, Ladung usw.) mit.

Für die mit diesen Maßnahmen verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten in Stoßzeiten, bitten wir um Verständnis. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung nicht nur der Sicherheit der Bediensteten sondern auch Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten.

 

Nichtraucherschutz im Dienstgebäude

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 19.12.2007 das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz  NRW  -  NiSchG   NRW ) beschlossen. Im gesamten Dienstgebäude gilt daher ein generelles Rauchverbot!