Nach der Eroberung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionstruppen (1794)  wurde der "Bürger" Jean Rethel (Anfang Februar 1798) zum Kommissionär der vollziehenden Gewalt und damit zum ersten rheinischen Prokurator (= Staatsanwalt) bestellt. Rethel, der aus dem Elsass stammte, war zweisprachig und dürfte mit seiner Bestellung in Köln der erste Staatsanwalt auf deutschem Boden gewesen sein.

Dom Dechanat um 1800 Dom Dechanat um 1800

Köln hatte um 1800 zirka 40.000 Einwohner, war die größte Stadt des Roerdepartements und eine der größten der französischen Republik. Köln wurde Sitz des Kriminalgerichts, das in dem Domdechanat in der Trankgasse gegenüber dem Kölner Dom errichtet und als "Justizpalast" bezeichnet wurde.

Dort war auch der Sitz der Staatsanwaltschaft, wo ab dem 26. März 1798 als Ankläger Anton Keitel tätig war, der besonders das damalige Bandenwesen bekämpfte.

Code de Penal Code de Penal

Nachdem das Rheinland im Wiener Kongreß (1814/1815) Preußen zugesprochen wurde, beließen diese im Wesentlichen die bisherige (französische) Gesetzgebung und Rechts- und Gerichtsverfassung in den Rheinprovinzen.

Dem Oberprokurator (Leiter der Staatsanwaltschaft) standen Staatsprokuratoren als Gehilfen zur Seite, wobei bis zum Jahre 1879 die Staatsanwaltschaft nicht nur zur Strafverfolgung berufen war, sondern auch das öffentliche Interesse in der Zivilrechtspflege und besondere Aufgaben der Justizverwaltung wahrzunehmen hatte.

Im Jahre 1879 - nach der einheitlichen Einführung der Staatsanwaltschaft in ganz Deutschland - hatte der Landgerichtsbezirk Köln 405.000 Einwohner. Der Staatsanwaltschaft stand ein Erster Staatsanwalt (Crome) vor, zu dessen Behörde drei Staatsanwälte sowie wahrscheinlich mehrere Gerichtsassessoren zählten, die damals unentgeltlich zu arbeiten hatten.