Haus des Jugendrechts

Das Kölner Haus des Jugendrechts ist eine auf einen Ratsbeschluss der Stadt Köln aus dem Jahr 2007 zurückgehende und seit dem Jahr 2009 bestehende Kooperation zwischen der Stadtverwaltung, der Staatsanwaltschaft und der Polizei.

Im Fokus der Kooperationspartner stehen jugendliche und heranwachsende Menschen mit Wohnsitz in Köln und Leverkusen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird.

Zum Konzept des sog. Intensivtäterprogramms gehören eine personenorientierte Sachbearbeitung bei Polizei und Staatsanwaltschaft, die Aktivierung von Hilfsangeboten der Jugendhilfe und die gemeinsame, persönliche Ansprache der in das Programm aufgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Angehörigen zwecks Einflussnahme auf das Verhalten dieser Personen.

Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt das Ziel, durch kontinuierliche Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner

  • strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und Intensivtäter zu beschleunigen und zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen,
  • kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtäterinnen und Intensivtätern zu beenden beziehungsweise deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren und damit
  • einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der Sicherheitslage in Köln zu leisten.

 

10 Jahre erfolgreiche Arbeit - Kölner Haus des Jugendrechts -