Die Staatsanwaltschaft Köln erteilt Vertreterinnen und Vertretern der Medien auf Nachfrage Auskünfte zu anhängigen Ermittlungsverfahren, wenn und soweit die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht durch vorzeitige Veröffentlichungen gefährdet wird oder andere in § 4 Absatz 2 des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen aufgeführte Gründe einer Auskunftserteilung entgegenstehen.
In Angelegenheiten, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind, werden - gegebenenfalls gemeinsam mit den ermittelnden Polizei- oder Fachbehörden – Pressemitteilungen veröffentlicht oder kurzfristig Pressekonferenzen einberufen. Aktuelle Informationen erhalten Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen wie auch bei den zuständigen Polizeibehörden. Zuständig für Auskunftserteilungen bei der Staatsanwaltschaft Köln sind ausschließlich die Dezernentinnen und Dezernenten der Abteilung für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese ist zum 01.01.2020 eingerichtet worden und besteht aus einem Abteilungsleiter und sechs Dezernentinnen und Dezernenten.