
Eingegangene Vorgänge erhalten zu ihrer Registrierung eine Geschäftsnummer, auch Aktenzeichen genannt. Bitte nutzen Sie dieses um Ihren zuständigen Ansprechpartner aus dem Bereich der Service-Einheiten zu ermitteln.
Beispiel eines Aktenzeichens: 12 Js 345/10. Dieses Aktenzeichen setzt sich zusammen aus:
Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit der Abteilungen 1 bis 8 nach den Endziffern der laufenden Nummer richtet. Im vorstehenden Beispiel (345) ist somit die Endziffer 45 maßgeblich.
Die Zuständigkeit der Service-Einheit richtet sich nach der Laufenden Nummer im Aktenzeichen (maßgeblich sind die letzten beiden Ziffern).
Die gewünschte Telefonnummer setzt sich folgendermaßen zusammen: 0221-477 + die aufgeführten Telefonnebenstelle.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit durch die Telefonzentrale der Behörde, Telefonnummer 0221 477-0 mit der zuständigen Service-Einheit verbinden lassen.
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Serviceeinheiten Zuständigkeiten und Rufnummern der Serviceeinheiten
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