Der Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Köln ist über die allgemein geltenden Pandemiebekämpfungsregelungen (z. B. für Erkrankte oder Reiserückkehrer) für nicht bei der Staatsanwaltschaft Köln tätige Personen nur nach folgender Maßgabe zulässig:

 

  • Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich engen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten (Kategorie I nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, das heißt mindestens 15 Minuten Sprechkontakt mit einer nachweislich infizierten Person in einem Raum) ist der Zutritt versagt.
  • Persönliche Vorsprachen können nur in dringenden Angelegenheiten erfolgen.
  • In allen anderen Angelegenheiten sind die Anliegen schriftlich vorzubringen.
  • Ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, sollte ein Termin möglichst telefonisch 0221 477 4771 oder per elektronischer Post (servicepoint@sta-koeln.nrw.de) vereinbart werden, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
  • Sprechzeiten für Besucher sind von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 11.30 Uhr, erforderlichenfalls auch außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer/per elektronischer Post erfolgter Terminvereinbarung.
  • Zutritt zum Dienstgebäude kann jeweils nur zwei Besuchern gleichzeitig gewährt werden, einer Person im Servicepoint und einer Person im Warteraum.
  • Weitere Besucher haben vor der Staatsanwaltschaft unter Beachtung der   angebrachten Abstandsmarkierungen auf Einlass zu warten.
  • Anliegen sind im Servicepoint abschließend zu erledigen, der Zutritt zu anderen   Teilen des Dienstgebäudes kommt nur in Ausnahmefällen (z. B. Vernehmung) in Betracht.
  • Rechtsanwälten/innen, Referendaren/innen und Angehörige anderer Behörden oder im Haus tätiger externer Dienstleister (z. B. Handwerker, Reinigungskräfte) können das Dienstgebäude zur Erledigung notwendiger beruflicher/dienstlicher Aufgaben betreten.

 

Es wird Besuchern empfohlen, entsprechend den allgemeinen Regelungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.