Aufbauorganisation
Behörden- und Geschäftsleitung

Eine Staatsanwaltschaft wird stets von einer Leitenden Oberstaatsanwältin oder einem Leitenden Oberstaatsanwalt geleitet. Als ständige(r) Vertreter(in) stehen ihr/ ihm eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt und für Fragen der Organisation des Dienstbetriebs ein(e) Geschäftsleiter(in), die/der in größeren Behörden dem höheren Dienst, sonst dem gehobenen Dienst angehört, zur Seite.

Der Aufbau und die innere Organisation einer Staatsanwaltschaft hängen von den ihr im Einzelfall übertragenen überbezirklichen Aufgaben, beispielsweise als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, vor allem aber von ihrer Größe ab. Diese wiederum hängt wesentlich von der Zahl der in ihrem Bezirk zur Verfolgung gelangenden Straftaten und damit von der Größe des Bezirks, der Zahl der darin lebenden Menschen und der örtlichen Struktur (städtisch, ländlich) ab.

Strukturierung nach Sachgebieten und Personengruppen

Üblicherweise erfolgt die Aufgabenverteilung in einer Staatsanwaltschaft in erster Linie nach Sachgebieten (beispielsweise allgemeine Strafsachen, Kapitalstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, politische Strafsachen), daneben nach Personenmerkmalen (beispielsweise gibt es meist eine Jugendabteilung, in der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, aber auch Jugendschutzsachen, das heisst Verfahren wegen bestimmter, zum Nachteil von Jugendlichen begangenen Straftaten bearbeitet werden). Weiter kommt eine Zuständigkeitsverteilung nach den Anfangsbuchstaben der Namen der Beschuldigten oder nach dem Tatort in Betracht. Meist werden in der innerbehördlichen Geschäftsverteilung mehrere dieser Merkmale miteinander verknüpft, um eine möglichst gleichmäßige Belastung aller Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte zu erreichen. Dabei werden Verfahren wegen bestimmter Delikte der leichteren und mittleren Kriminalität von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten, alle andern von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet.

Abteilungen

Die Staatsanwaltschaften werden meist in mehrere Abteilungen gegliedert, die von einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt geleitet werden. Zu einer Abteilung gehören meist vier oder fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte und eine(r) oder mehrere Rechtspfleger(innen). In großen Behörden, beispielsweise der Staatsanwaltschaft Köln mit über 150 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälten, werden mehrere Abteilungen zu Hauptabteilungen, geleitet von Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten als Hauptabteilungsleitern, zusammengefasst.

Unterstützungsbereich

Im Unterstützungsbereich der Staatsanwaltschaften werden insbesondere alle Registraturaufgaben erledigt und im Regelfall alles Schreibwerk erstellt. Früher bestand insoweit eine strikte Aufgabentrennung zwischen den Geschäftsstellen (Registraturaufgaben) und Kanzleien (Schreibwerkserstellung). Heute werden diese Aufgaben von Abteilungen zugeordneten Serviceeinheiten, in denen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus beiden früher getrennten Bereichen zusammen arbeiten, erledigt. Zum Unterstützungsbereich gehören ferner die Angehörigen der Wachtmeisterei, die für den Pfortendienst (Zugangskontrolle), die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Dienstgebäuden, den Aktentransport, die Archivierung der Akten sowie die Aufbewahrung von Beweismitteln und sonstigen Asservaten zuständig sind.

Sonstige Aufgabenbereiche

Für einzelne Spezialaufgaben sind in den Staatsanwaltschaften weitere Gruppen von Mitarbeitern tätig, etwa in den Abteilungen für Wirtschaftsstrafsachen Wirtschaftsreferenten (im Regelfall Diplomkaufleute mit Erfahrungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung), Wirtschaftsinformatiker (zur IT-mäßigen Unterstützung der Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen) und Buchhalter. Außerdem arbeiten Angehörige des mittleren Dienstes sowie speziell ausgebildete Justizbeschäftigte als Normierer, die für die Erfassung rechtskräftiger Verurteilungen unter anderem für das Bundeszentralregister zuständig sind, und als Kostenbeamte, die die Kosten von Strafverfahren feststellen, damit diese in Rechnung gestellt werden können.