Staatsanwaltschaft Köln

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Zuständigkeitsbereich

Der Zuständigkeitsbezirk der Staatsanwaltschaft Köln

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln  ist identisch mit dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Er umfasst die Stadtgebiete

 von Köln und Leverkusen,

den Rhein-Erft-Kreis,

den Rheinisch-Bergischen Kreis

sowie teile des Oberbergischen Kreises

mitsamt der zugehörigen Städte und Gemeinden.

 

Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Köln ist

der Generalstaatsanwalt in Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

 

Zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption sind bei der Staatsanwaltschaft Köln Schwerpunktabteilungen eingerichtet. Diese Abteilungen gibt es auch bei den Staatsanwaltschaften in Bielefeld, Düsseldorf und Bochum. Die Zuständigkeit in der Abteilungen richtet sich nicht nach den Landgerichtsbezirken, sondern es erfolgt eine Einzelzuweisung von Verfahren durch den jeweiligen Generalstaatsanwalt.

Weitere Einzelheiten zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität externer Link, öffnet neues Browserfenster finden Sie bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen

 


 

© Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln; 2008 - 2012