InhaltZuständigkeitsbereich
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln ist identisch mit dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Köln Er umfasst die Stadtgebiete von Köln und Leverkusen, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie teile des Oberbergischen Kreises mitsamt der zugehörigen Städte und Gemeinden.
Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Köln ist der Generalstaatsanwalt in Köln
Zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption sind bei der Staatsanwaltschaft Köln Schwerpunktabteilungen eingerichtet. Diese Abteilungen gibt es auch bei den Staatsanwaltschaften in Bielefeld, Düsseldorf und Bochum. Die Zuständigkeit in der Abteilungen richtet sich nicht nach den Landgerichtsbezirken, sondern es erfolgt eine Einzelzuweisung von Verfahren durch den jeweiligen Generalstaatsanwalt. Weitere Einzelheiten zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
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© Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln; 2008 - 2012