Zunächst jedoch möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Rauchverbot
Das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern (
NiSchG) in Nordrhein-Westfalen gilt auf allen Dienstzimmern und Fluren des Gebäudes.
Eingangskontrolle und Haustiere
Beim Betreten des Gebäudes werden in dem Eingangsbereich Sicherheitskontrollen durchgeführt. Besucherinnen und Besucher werden einer Personen- und Gepäcküberprüfung unterzogen. Hierdurch kann es zu Verzögerungen beim Einlass kommen. Hunde und andere Haustiere werden nicht in das Gebäude eingelassen.
Wir bitten Sie für diese Maßnahmen um Verständnis, sie dienen Ihrer und unserer Sicherheit.
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